§ 158 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Aspang

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2025 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.Die von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Verbandsversammlung am 30. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 7, 10 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Verbandsversammlung am 30. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 7, 10 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 11.06.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.06.2025
Die von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.Die von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Verbandsversammlung am 30. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 7, 10 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Verbandsversammlung am 30. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 7, 10 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.

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