§ 11 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)

Muth-AV 2019 - Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Vermittlung der Kompetenzen, Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß § 10 hat durchDie Vermittlung der Kompetenzen, Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß Paragraph 10, hat durch
    1. 1.Ziffer einseine theoretische Ausbildung,
    2. 2.Ziffer 2berufsspezifische praktische Übungen an der Ausbildungseinrichtung,
    3. 3.Ziffer 3eine praktische Ausbildung an Praktikumsstellen,
    4. 4.Ziffer 4eine musikalische Ausbildung (Diplomstudium der Musiktherapie) oder eine musikalische Praxis (Masterstudium der Musiktherapie oder Fachhochschul-Masterstudiengang der Musiktherapie) und
    5. 5.Ziffer 5Selbsterfahrung (Diplomstudium der Musiktherapie)
    zu erfolgen.
  2. (2)Absatz 2,Die praktische Ausbildung an Praktikumsstellen gemäß Abs. 1 Z 3 hat den Mindestanforderungen gemäß Anlage 10 und den Grundsätzen gemäß § 12 Abs. 3 zu entsprechen.Die praktische Ausbildung an Praktikumsstellen gemäß Absatz eins, Ziffer 3, hat den Mindestanforderungen gemäß Anlage 10 und den Grundsätzen gemäß Paragraph 12, Absatz 3, zu entsprechen.
  3. (3)Absatz 3,Selbsterfahrung gemäß Abs. 1 Z 5 ist als eigenständige Lehrveranstaltung im Curriculum auszuweisen.Selbsterfahrung gemäß Absatz eins, Ziffer 5, ist als eigenständige Lehrveranstaltung im Curriculum auszuweisen.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis Muth-AV 2019 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 1 Muth-AV 2019 Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen§ 2 Muth-AV 2019 Begriffsbestimmungen§ 3 Muth-AV 2019 Kompetenzen und Ausbildung für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 4 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 5 Muth-AV 2019 Gestaltung der Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 6 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 7 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 8 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 9 Muth-AV 2019 Studienaufenthalte§ 10 Muth-AV 2019 Kompetenzen und Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 11 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 12 Muth-AV 2019 Gestaltung der Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 13 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 14 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 15 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 16 Muth-AV 2019 Studienaufenthalte§ 17 Muth-AV 2019Anl. 1 Muth-AV 2019 Fachlich-methodische Kompetenzen der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 2 Muth-AV 2019 Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 3 Muth-AV 2019 Wissenschaftliche Kompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 4 Muth-AV 2019 Kompetenzen in den Bereichen „Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie“ und „Fragen der Ethik“ (mitverantwortliche Berufsausübung)
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 Muth-AV 2019
§ 12 Muth-AV 2019