§ 15 Muth-AV 2019 (Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019), Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (eigenverantwortliche Berufsausübung) - JUSLINE Österreich
§ 15 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (eigenverantwortliche Berufsausübung)
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Die Praktikumsanleitung für die praktische Ausbildung (§ 11 Abs. 1 Z 3, § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b und Abs. 3) in einem Diplomstudium der Musiktherapie gemäß der Anlage 10 hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, dieDie Praktikumsanleitung für die praktische Ausbildung (Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 3,, Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b und Absatz 3,) in einem Diplomstudium der Musiktherapie gemäß der Anlage 10 hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, die
1.Ziffer einsin die Musiktherapeutenliste eingetragen sind,
2.Ziffer 2über eine mindestens einjährige eigenverantwortliche musiktherapeutische Berufserfahrung und die erforderliche Kompetenz in einem für das jeweilige Praktikum relevanten Berufsfeld verfügen und
3.Ziffer 3über die erforderlichen didaktischen Kompetenzen verfügen.
(2)Absatz 2,Darüber hinaus kann die Praktikumsanleitung im Rahmen von im Ausland absolvierten Studienaufenthalten auch durch sonstige Personen erfolgen, die aufgrund ihrer einschlägigen vergleichbaren Qualifikation und Berufserfahrung für die Vermittlung der musiktherapeutischen Praxis geeignet sind.
(3)Absatz 3,Die Supervision gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 in einem Diplomstudium der Musiktherapie, Masterstudium der Musiktherapie oder Fachhochschul-Masterstudiengang der Musiktherapie hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, dieDie Supervision gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Ziffer 4, in einem Diplomstudium der Musiktherapie, Masterstudium der Musiktherapie oder Fachhochschul-Masterstudiengang der Musiktherapie hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, die
1.Ziffer einsin die Musiktherapeutenliste eingetragen sind und
2.Ziffer 2über eine mindestens einjährige eigenverantwortliche musiktherapeutische Berufserfahrung verfügen.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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