§ 8 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (mitverantwortliche Berufsausübung)

Muth-AV 2019 - Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Praktikumsanleitung für die praktische Ausbildung (§ 4 Abs. 1 Z 3, § 5 Abs. 2 Z 2 lit. b und Abs. 3) gemäß Anlage 5 hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, dieDie Praktikumsanleitung für die praktische Ausbildung (Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3,, Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b und Absatz 3,) gemäß Anlage 5 hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, die
    1. 1.Ziffer einsin die Musiktherapeutenliste eingetragen sind,
    2. 2.Ziffer 2über eine mindestens einjährige eigenverantwortliche oder dreijährige mitverantwortliche musiktherapeutische Berufserfahrung und die erforderliche Kompetenz in einem für das jeweilige Praktikum relevanten Berufsfeld verfügen und
    3. 3.Ziffer 3über die erforderlichen didaktischen Kompetenzen verfügen.
  2. (2)Absatz 2,Darüber hinaus kann die Praktikumsanleitung im Rahmen von im Ausland absolvierten Studienaufenthalten auch durch sonstige Personen erfolgen, die aufgrund ihrer einschlägigen vergleichbaren Qualifikation und Berufserfahrung für die Vermittlung der musiktherapeutischen Praxis geeignet sind.
  3. (3)Absatz 3,Die Supervision gemäß § 5 Abs. 3 Z 4 hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, dieDie Supervision gemäß Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 4, hat durch fachkompetente Personen zu erfolgen, die
    1. 1.Ziffer einsin die Musiktherapeutenliste eingetragen sind und
    2. 2.Ziffer 2über eine mindestens einjährige eigenverantwortliche oder dreijährige mitverantwortliche musiktherapeutische Berufserfahrung verfügen.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis Muth-AV 2019 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 1 Muth-AV 2019 Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen§ 2 Muth-AV 2019 Begriffsbestimmungen§ 3 Muth-AV 2019 Kompetenzen und Ausbildung für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 4 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 5 Muth-AV 2019 Gestaltung der Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 6 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 7 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 8 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 9 Muth-AV 2019 Studienaufenthalte§ 10 Muth-AV 2019 Kompetenzen und Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 11 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 12 Muth-AV 2019 Gestaltung der Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 13 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 14 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 15 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 16 Muth-AV 2019 Studienaufenthalte§ 17 Muth-AV 2019Anl. 1 Muth-AV 2019 Fachlich-methodische Kompetenzen der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (mitverantwortliche Berufsausübung)
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 Muth-AV 2019
§ 9 Muth-AV 2019