§ 3 Muth-AV 2019 Kompetenzen und Ausbildung für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie

Muth-AV 2019 - Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Kompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)

Im Rahmen von Bachelorstudien der Musiktherapie oder Fachhochschul-Bachelorstudiengängen der Musiktherapie ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen mindestens folgende Kompetenzen, Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben:

  1. 1.Ziffer einsfachlich-methodische Kompetenzen gemäß Anlage 1,
  2. 2.Ziffer 2sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß Anlage 2,
  3. 3.Ziffer 3wissenschaftliche Kompetenzen gemäß Anlage 3 und
  4. 4.Ziffer 4Kompetenzen in den Bereichen „Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie, wobei insbesondere eine Einführung in die institutionellen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Rahmenbedingungen vorzusehen ist“ (§ 9 Abs. 3 Z 2 MuthG) und „Fragen der Ethik“ (§ 9 Abs. 3 Z 3 MuthG) gemäß Anlage 4.Kompetenzen in den Bereichen „Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie, wobei insbesondere eine Einführung in die institutionellen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Rahmenbedingungen vorzusehen ist“ (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MuthG) und „Fragen der Ethik“ (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 3, MuthG) gemäß Anlage 4.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 Muth-AV 2019


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 Muth-AV 2019 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 Muth-AV 2019


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 Muth-AV 2019


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 Muth-AV 2019 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Muth-AV 2019 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Muth-AV 2019
§ 4 Muth-AV 2019