§ 7 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (mitverantwortliche Berufsausübung)

Muth-AV 2019 - Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte in einem Bachelorstudium der Musiktherapie oder Fachhochschul-Bachelorstudiengang der Musiktherapie müssen in die Musiktherapeutenliste eingetragen sein.
  2. (2)Absatz 2,Die Lehrenden der medizinischen, psychotherapeutischen oder klinisch-psychologischen Inhalte in einem Bachelorstudium der Musiktherapie oder Fachhochschul-Bachelorstudiengang der Musiktherapie müssen in die entsprechende Berufsliste eingetragen sein.
  3. (3)Absatz 3,Darüber hinaus können für fachspezifische Inhalte in Ausnahmefällen Personen herangezogen werden, die aufgrund ihrer einschlägigen Qualifikation und Berufserfahrung besonders für die Vermittlung spezieller Lehrinhalte geeignet sind.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 Muth-AV 2019


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 Muth-AV 2019 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 Muth-AV 2019


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 Muth-AV 2019


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 Muth-AV 2019 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Muth-AV 2019 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 1 Muth-AV 2019 Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen§ 2 Muth-AV 2019 Begriffsbestimmungen§ 3 Muth-AV 2019 Kompetenzen und Ausbildung für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 4 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 5 Muth-AV 2019 Gestaltung der Ausbildung (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 6 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die mitverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 7 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 8 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (mitverantwortliche Berufsausübung)§ 9 Muth-AV 2019 Studienaufenthalte§ 10 Muth-AV 2019 Kompetenzen und Ausbildung für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 11 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 12 Muth-AV 2019 Gestaltung der Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 13 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 14 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 15 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 16 Muth-AV 2019 Studienaufenthalte§ 17 Muth-AV 2019
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 Muth-AV 2019
§ 8 Muth-AV 2019