Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Studierenden sind bei gegebener Erasmus Higher Education Charta oder einer entsprechenden vergleichbaren institutionellen Kooperationsvereinbarung im Ausland erbrachte Studienleistungen ohne Verlust von Studienzeiten anrechenbar.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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