Anl. 5 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (mitverantwortliche Berufsausübung)

Muth-AV 2019 - Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die praktische Ausbildung hat überwiegend in Krankenanstalten und klinikartigen Settings zu erfolgen, wobei weitere Teile der praktischen Ausbildung in Einrichtungen des Gesundheitswesens, die unter ärztlicher Aufsicht stehen, oder in Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens wie insbesondere Pflegeheimen und heilpädagogischen Einrichtungen durchgeführt werden können, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse sowie der Erwerb der erforderlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist. Es ist auf eine entsprechende Diversität der Krankheitsbilder, Beeinträchtigungen und Altersgruppen zu achten, wobei Kinder und Jugendliche, erwachsene Menschen und alte Menschen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind.

Die praktische Ausbildung hat in mindestens drei der folgenden Bereiche stattzufinden:

  1. 1.Ziffer einsBehinderung und Entwicklungsverzögerung
  2. 2.Ziffer 2Geriatrie
  3. 3.Ziffer 3Kinder- und Jugendpsychiatrie
  4. 4.Ziffer 4Neonatologie
  5. 5.Ziffer 5Neurologie
  6. 6.Ziffer 6Rehabilitation
  7. 7.Ziffer 7Palliativmedizin
  8. 8.Ziffer 8Psychiatrie
  9. 9.Ziffer 9Psychosomatik.
Darüber hinaus kann die praktische Ausbildung insbesondere auch im heilpädagogischen und interkulturellen Bereich stattfinden.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis Muth-AV 2019 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 12 Muth-AV 2019 Gestaltung der Ausbildung (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 13 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden, die Praktikumsanleitung und die Supervision für die eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie§ 14 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen Inhalte (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 15 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung und die Supervision (eigenverantwortliche Berufsausübung)§ 16 Muth-AV 2019 Studienaufenthalte§ 17 Muth-AV 2019Anl. 1 Muth-AV 2019 Fachlich-methodische Kompetenzen der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 2 Muth-AV 2019 Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 3 Muth-AV 2019 Wissenschaftliche Kompetenzen (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 4 Muth-AV 2019 Kompetenzen in den Bereichen „Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie“ und „Fragen der Ethik“ (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 5 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (mitverantwortliche Berufsausübung)Anl. 6 Muth-AV 2019 Fachlich-methodische Kompetenzen der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (eigenverantwortliche Berufsausübung)Anl. 7 Muth-AV 2019 Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen (eigenverantwortliche Berufsausübung)Anl. 8 Muth-AV 2019 Wissenschaftliche Kompetenzen (eigenverantwortliche Berufsausübung)Anl. 9 Muth-AV 2019 Kompetenzen in den Bereichen „Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Musiktherapie“ und „Fragen der Ethik“ (eigenverantwortliche Berufsausübung)Anl. 10 Muth-AV 2019 Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung der Musiktherapeutin/des Musiktherapeuten (eigenverantwortliche Berufsausübung)Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 (Muth-AV 2019) Fundstelle
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 4 Muth-AV 2019
Anl. 6 Muth-AV 2019