Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Militärpiloten haben zum Nachweis ihrer praktischen Verwendung Militär-Flugbücher zu führen. Flugzeiten auf Flugsimulatoren und Flugübungsgeräten sind in den Militär-Flugbüchern einzutragen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 13 MLPV 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 13 MLPV 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 13 MLPV 2012