§ 13 Marken-ÜG. 1953

Marken-ÜG. 1953 - Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Eingriffe in das Markenrecht, die in der Zeit vom 13. März 1938 bis zum 19. Juli 1947 begangen wurden, werden strafrechtlich nicht verfolgt.

In Kraft seit 19.04.1953 bis 31.12.9999
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