Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
(1)Absatz eins,In dieses Markenregister sind auf Antrag Marken (Warenzeichen) mit ihrem alten Rang einzutragen, die
a)Litera ain Österreich registriert und am 13. März 1938 aufrecht waren;
b)Litera bin der Zeit vom 13. März 1938 bis 14. Mai 1938 auf dem Gebiet der Republik Österreich registriert wurden;
c)Litera cbis zum 27. April 1945 auf Grund von Anmeldungen, die beim Deutschen Reichspatentamt nach dem 12. September 1937 erfolgten, in die Warenzeichenrolle eingetragen wurden.
(2)Absatz 2,Von der Eintragung sind Marken (Warenzeichen) auszuschließen, die unsittliche oder Ärgernis erregende oder sonst gegen die öffentliche Ordnung verstoßende Darstellungen und Aufschriften enthalten.
In Kraft seit 19.04.1953 bis 31.12.9999
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