Die Bestimmungen der §§ 6, 7, 10 und 15 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden. Die Bestimmungen der Paragraphen 6, 7, 10 und 15 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden.
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