§ 20 Marken-ÜG. 1953

Marken-ÜG. 1953 - Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit dem rechtskräftigen Abschluß des Eintragungsverfahrens tritt die Eintragung der Marke in das neue Markenregister an die Stelle der ursprünglichen Eintragung. Im Markenregister ist darauf hinzuweisen, daß die ursprüngliche Eintragung hiemit außer Kraft tritt.

In Kraft seit 19.04.1953 bis 31.12.9999
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