Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Der Geltendmachung von Ansprüchen auf Löschung stehen Löschungserkenntnisse aus der Zeit vom 13. März 1938 bis 27. April 1945 nicht entgegen.
In Kraft seit 19.04.1953 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 Marken-ÜG. 1953
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 Marken-ÜG. 1953 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 Marken-ÜG. 1953