Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Marken, die auf Grund des Abschnittes IV dieses Gesetzes in das Markenregister eingetragen werden, sind im Markenanzeiger zu veröffentlichen. Marken, die auf Grund des Abschnittes römisch vier dieses Gesetzes in das Markenregister eingetragen werden, sind im Markenanzeiger zu veröffentlichen.
In Kraft seit 19.04.1953 bis 31.12.9999
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