§ 22 Marken-ÜG. 1953 Vollziehung.

Marken-ÜG. 1953 - Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien betraut.

In Kraft seit 19.04.1953 bis 31.12.9999
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