1.Ziffer einsJede/r Schüler/in hat eine schriftliche Fachbereichsarbeit in Form einer gegliederten Literaturarbeit zu einem berufsspezifischen Thema zu verfassen.
2.Ziffer 2Die eigenständige Erarbeitung der Fachbereichsarbeit muss gewährleistet sein. Von einer eigenständigen Erarbeitung ist dann auszugehen, wenn der/die Schüler/in alle für das Erstellen der Fachbereichsarbeit erforderlichen Arbeiten selbstständig geleistet hat. Eine eigenständige Fachbereichsarbeit ist weiters dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Arbeit insbesondere die gedankliche Struktur, die Annäherung an die Thematik, die Perspektive, der Satzbau und die Wortwahl des/der Schülers/-in widerspiegeln.
3.Ziffer 3Das Thema der Fachbereichsarbeit ist vom/von der Schüler/in zu wählen. Die thematische Verknüpfung von mindestens zwei der im Rahmen der Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz absolvierten Ausbildungen ist anzustreben. Das Thema bedarf der schriftlichen Genehmigung des/der Direktors/-in. Die Genehmigung des Themas hat auf Grundlage eines schlüssigen schriftlichen Konzepts zu erfolgen. Bei der Genehmigung des Themas der Fachbereichsarbeit durch den/die Direktor/in ist auf Berufsfeldbezogenheit und Themenvielfalt zu achten. Gehäufte Wiederholungen von Themen und Fragestellungen sind zu vermeiden. Wird vom/von der Schüler/in kein Thema gewählt, ist vom/von der Direktor/in ein Thema zuzuteilen.
4.Ziffer 4Ausgangspunkt jeder Fachbereichsarbeit sind die in der Einleitung formulierten berufsfeldbezogenen Fragestellungen und Sachverhalte mit anschließender Analyse. Den Abschluss der Fachbereichsarbeit haben die Beantwortung dieser Fragestellungen und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für die Praxis zu bilden.
5.Ziffer 5Jede/r Schüler/in ist während der Erarbeitung einer Fachbereichsarbeit von einer Lehrkraft zu betreuen. Im Rahmen der Betreuung hat die Lehrkraft den Schülern/-innen die notwendige methodisch-fachliche Unterstützung und Anleitung zu bieten.
In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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