Anl. 7 MAB-AV Theoretische Ausbildung

MAB-AV - MAB-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Ordinationsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 285 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 40 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 165 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 40 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 165 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme

40

Lehrkraft

Diagnostische und therapeutische Maßnahmen

60

Prüfungskommission

Arzneimittellehre

8

Administration

20

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

165

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Mindeststunden

ärztliche Ordinationsstätte, ärztliche Gruppenpraxis, selbständiges Ambulatorium, Sanitätsbehörde,
nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt
ärztliche Ordinationsstätte, ärztliche Gruppenpraxis, selbständiges Ambulatorium, Sanitätsbehörde,, nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt

325

In Kraft seit 12.09.2015 bis 31.12.9999
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