Anl. 2 MAB-AV Theoretische Ausbildung

MAB-AV - MAB-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Desinfektionsassistenz hat mindestens 650 Stunden zu umfassen. Von den 650 Stunden müssen mindestens 325 Stunden auf die praktische Ausbildung und mindestens 217 Stunden auf die theoretische Ausbildung einschließlich MAB-Basismodul entfallen.

Die verbleibende Differenz von 108 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 97 – 120) ist durch das Curriculum (§ 17) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.Die verbleibende Differenz von 108 Stunden auf den Mindestausbildungsumfang (= 650 – 325 – 97 – 120) ist durch das Curriculum (Paragraph 17,) bzw. die Leitung des Lehrgangs bzw. der Schule entweder den Unterrichtsfächern bzw. Inhalten der theoretischen Ausbildung oder der praktischen Ausbildung des MAB-Aufbaumoduls zuzuordnen.

Unterrichtsfächer/Inhalte

Mindeststunden

Leistungsfeststellung und –beurteilung durch

Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

30

Lehrkraft

Fachbereichsspezifische Vertiefung (Sterilgutversorgung, Entwesung)

60

Prüfungskommission

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

7

Lehrkraft

Mindeststunden

97

Praktische Ausbildung

Praktikumsstellen

Fachbereich

Mindeststunden

Krankenanstalt, Sanitätsbehörden

Desinfektion, Sterilisation, Entwesung, validierte Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte

325

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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