§ 53 MAB-AV Außerkrafttreten

MAB-AV - MAB-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 560/1974, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste, Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1974,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 216/1961, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sanitätshilfsdienste, Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1961,, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.
In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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