§ 7 KT-AV Wechsel der Ausbildungsstätte innerhalb Österreichs

KT-AV - Kardiotechniker-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Wechselt ein Kardiotechniker in Ausbildung während der Ausbildung in eine andere anerkannte Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker, ist die Ausbildung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungsinhalte fortzusetzen.

In Kraft seit 08.09.2001 bis 31.12.9999
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