§ 36 KID-V

KID-V - Kundeninformationsdokument-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Angaben, die für die günstigen und ungünstigen Szenarien verwendet werden, haben auf angemessenen Annahmen über die zukünftige Marktsituation und Preisbewegungen zu beruhen.
  2. (2)Absatz 2,Die ausgewählten Szenarien haben eine narrative Erklärung der Vor- und Nachteile der Formel zu beinhalten, wenn diese nicht im Abschnitt über Ertrag und Risiko enthalten ist.
  3. (3)Absatz 3,Die Szenarien dürfen keine Informationen enthalten, die nicht im Einklang mit dem Inhalt der anderen Abschnitte des KID stehen.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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