Anl. 2 KID-V Rückrechnung (Reverse Engineering)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Volatilität wird mittels Rückrechnung (Reverse Engineering) wie folgt ermittelt,

wobei:

              - dem VaR auf Basis eines Konfidenzintervalls von 99 % mit einer Halteperiode gleich der

Anzahl an

              - Zeitintervallen bei

              - -Jahren entspricht:

              

wobei:

              - dem risikolosen Zinssatz entspricht, der zum Zeitpunkt der Berechnung für jedes der

              - -Intervalle der

              - -Jahre, die die Haltedauer des OGAW darstellt, gilt.

In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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