§ 38 KID-V Präsentation

KID-V - Kundeninformationsdokument-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Szenarien sind als „Erläuternde Beispiele“ zu bezeichnen. Die narrative Erklärung soll deutlich machen, dass diese keine Prognosen darstellen und nicht gleich wahrscheinlich sind.
  2. (2)Absatz 2,Jedes Szenario ist entweder mit Tabellen oder mit Graphiken darzustellen, abhängig davon, welche Darstellung geeigneter ist, um die Charakteristika des strukturierten OGAW zu erklären.
  3. (3)Absatz 3,Die dargestellten Renditen der verschiedenen Szenarien sind als eine annualisierte Wachstumsrate mit einer entsprechenden Erklärung anzugeben, wobei gegebenenfalls auch die Brutto-Wachstumsrate angeführt werden kann.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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