§ 37 KID-V

KID-V - Kundeninformationsdokument-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Szenarien sind aus einem relevanten Anlass zu aktualisieren. Ein relevanter Anlass ist:

  1. 1.Ziffer einsWesentliche Veränderung der Marktbedingungen seit Auflegung des OGAW;
  2. 2.Ziffer 2zumindest der Ablauf eines Jahres seit der letzten Aktualisierung;
  3. 3.Ziffer 3bei Bedarf, um die Zeitabhängigkeit einer Auszahlung widerzuspiegeln.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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