Für Fettabscheideranlagen, für die zum Zeitpunkt der Einholung der Zustimmung noch kein entsprechender detaillierter Bericht gemäß Z 2 vorliegt, ist dieser binnen zwei Jahren ab Zustimmung durch das Kanalisationsunternehmen diesem nachzubringen.Für Fettabscheideranlagen, für die zum Zeitpunkt der Einholung der Zustimmung noch kein entsprechender detaillierter Bericht gemäß Ziffer 2, vorliegt, ist dieser binnen zwei Jahren ab Zustimmung durch das Kanalisationsunternehmen diesem nachzubringen.
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