(16) Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2004 wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt.
(Anm. Abs. 30 wurde nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 97 wurde nicht vergeben)
In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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