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§ 376 Z 18 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des BGBl. I Nr. 131/2004 in Kraft. § 94 Z 77 tritt mit 15. Jänner 2005 außer Kraft.
(Anm. Abs. 30 wurde nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 97 wurde nicht vergeben)
§ 376 Z 18 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des BGBl. I Nr. 131/2004 in Kraft. § 94 Z 77 tritt mit 15. Jänner 2005 außer Kraft.
(Anm. Abs. 30 wurde nicht vergeben)
(Anm.: Abs. 97 wurde nicht vergeben)