§ 382 GewO 1994

Gewerbeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2022 bis 31.12.9999

§ 376 Z 18 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des BGBl. I Nr. 131/2004 in Kraft. § 94 Z 77 tritt mit 15. Jänner 2005 außer Kraft.

  1. (16) Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2004 wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt.

    (Anm. Abs. 30 wurde nicht vergeben)

    (Anm.: Abs. 97 wurde nicht vergeben)

Stand vor dem 27.12.2022

In Kraft vom 01.11.2022 bis 27.12.2022

§ 376 Z 18 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung des BGBl. I Nr. 131/2004 in Kraft. § 94 Z 77 tritt mit 15. Jänner 2005 außer Kraft.

  1. (16) Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2004 wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt.

    (Anm. Abs. 30 wurde nicht vergeben)

    (Anm.: Abs. 97 wurde nicht vergeben)

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