§ 44 EU-BStbG Inhalt

EU-BStbG - EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Die Geschäftsordnung hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

  1. 1.Ziffer einsdie Beschreibung der Streitfrage und deren Merkmale,
  2. 2.Ziffer 2die Beschreibung der rechtlichen und faktischen Fragestellungen, auf die sich die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten geeinigt haben,
  3. 3.Ziffer 3die Feststellung, dass es sich beim Schiedsgericht um einen Beratenden Ausschuss handelt,
  4. 4.Ziffer 4die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses, die Anzahl und die Namen der Mitglieder, Angaben zu deren Kompetenzen, Qualifikationen und die Offenlegung von etwaigen Interessenkonflikten,
  5. 5.Ziffer 5einen Zeitrahmen für das Verfahren vor dem Beratenden Ausschuss,
  6. 6.Ziffer 6Regeln für die Beteiligung der betroffenen Person bzw. Personen und von Dritten am schiedsgerichtlichen Verfahren,
  7. 7.Ziffer 7Regeln für den Austausch von Schriftsätzen, Informationen und Nachweisen,
  8. 8.Ziffer 8Kostenregelungen,
  9. 9.Ziffer 9sonstige wichtige verfahrenstechnische oder organisatorische Aspekte, wie zum Beispiel die Anzahl der Sitzungstage und den Ort der Sitzungen des Beratenden Ausschusses und
  10. 10.Ziffer 10logistische Regelungen für das Verfahren des Beratenden Ausschusses und die Abgabe seiner Stellungnahme.
In Kraft seit 01.09.2019 bis 31.12.9999
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