Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Antrag ist aus österreichischer Sicht nicht zulässig, wenn es bei der Streitfrage nicht um Doppelbesteuerung geht. Die österreichische zuständige Behörde hat dies den zuständigen Behörden der anderen betroffenen Mitgliedstaaten mitzuteilen.
In Kraft seit 01.09.2019 bis 31.12.9999
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