Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
a)Litera aGasturbine mit Wärmerückgewinnung (kombinierter Prozess)
b)Litera bGegendruckdampfturbine
c)Litera cEntnahme-Kondensationsdampfturbine
d)Litera dGasturbine mit Wärmerückgewinnung
e)Litera eVerbrennungsmotor
f)Litera fMikroturbinen
g)Litera gStirling-Motoren
h)Litera hBrennstoffzellen
i)Litera iDampfmotoren
j)Litera jRankine-Kreislauf mit organischem Fluidum
k)Litera kJede andere Technologie oder Kombination von Technologien, für die die Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 84 gilt.Jede andere Technologie oder Kombination von Technologien, für die die Begriffsbestimmung des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 84, gilt.
In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 2 ElWG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 ElWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 2 ElWG