Anl. 1 ElWG Netzbereiche

ElWG - Elektrizitätswirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Als Netzbereiche werden bestimmt:

  1. 1.Ziffer einsFür die Netzebenen 1 (Höchstspannung) und 2 (Umspannung von Höchst- zu Hochspannung):
    1. a)Litera aÖsterreichischer Bereich: das Höchstspannungsnetz sowie die Umspannung von Höchst- zu Hochspannung der Austrian Power Grid AG;
    2. b)Litera bTiroler Bereich: die Höchstspannungsnetze sowie die Umspannung von Höchst- zu Hochspannung der TINETZ-Tiroler Netze GmbH, sowie das Übertragungsnetz der Tiroler Übertragungsnetz GmbH;
    3. c)Litera cVorarlberger Bereich: die Höchstspannungsnetze sowie die Umspannung von Höchst- zu Hochspannung der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH;
  2. 2.Ziffer 2für die anderen Netzebenen, soweit Z 3 und 4 nicht anderes vorsehen, die jeweiligen, durch die Netze in den Netzebenen 3 bis 7 der Netz Burgenland GmbH, KNG-Kärnten Netz GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, Salzburg Netz GmbH, Energienetze Steiermark GmbH, TINETZ-Tiroler Netze GmbH, Vorarlberger Energienetze GmbH und Wiener Netze GmbH sowie von sämtlichen über diese Netze indirekt an das Höchstspannungsnetz angeschlossenen funktional verbundenen Netzen anderer Unternehmen abgedeckten Gebiete mit Ausnahme der in Z 3 und 4 umschriebenen Netzbereiche, wobei die der Wiener Netze GmbH und der Netz Niederösterreich GmbH eigenen Höchstspannungsanlagen sowie die Umspannung von Höchst- zu Hochspannung der Netzebene 3 (Hochspannung) diesen Netzbereichen (Netzbereich der Wiener Netze GmbH bzw. der Netz Niederösterreich GmbH) kostenmäßig zuzuordnen sind;für die anderen Netzebenen, soweit Ziffer 3 und 4 nicht anderes vorsehen, die jeweiligen, durch die Netze in den Netzebenen 3 bis 7 der Netz Burgenland GmbH, KNG-Kärnten Netz GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, Salzburg Netz GmbH, Energienetze Steiermark GmbH, TINETZ-Tiroler Netze GmbH, Vorarlberger Energienetze GmbH und Wiener Netze GmbH sowie von sämtlichen über diese Netze indirekt an das Höchstspannungsnetz angeschlossenen funktional verbundenen Netzen anderer Unternehmen abgedeckten Gebiete mit Ausnahme der in Ziffer 3, und 4 umschriebenen Netzbereiche, wobei die der Wiener Netze GmbH und der Netz Niederösterreich GmbH eigenen Höchstspannungsanlagen sowie die Umspannung von Höchst- zu Hochspannung der Netzebene 3 (Hochspannung) diesen Netzbereichen (Netzbereich der Wiener Netze GmbH bzw. der Netz Niederösterreich GmbH) kostenmäßig zuzuordnen sind;
  3. 3.Ziffer 3für das Bundesland Oberösterreich für die Netzebene 3 das durch die Netze der Netz Oberösterreich GmbH einschließlich der Netzübergabestellen Arthurwerk und Strobl, der LINZ NETZ GmbH und der Austrian Power Grid AG gemeinsam abgedeckte Gebiet; für die Netzebenen 4 bis 7 die durch die Netze der Netz Oberösterreich GmbH und der LINZ NETZ GmbH sowie von sämtlichen über diese Netze indirekt an das Höchstspannungsnetz angeschlossenen funktional verbundenen Netzen anderer Unternehmen abgedeckten Gebiete;
  4. 4.Ziffer 4für die Netzebene 4 die durch die Netze der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG und der Energie Klagenfurt GmbH abgedeckten Gebiete; für die Netzebenen 5 bis 7 die durch die Netze der Stromnetz Graz GmbH & Co KG, der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, der Energie Klagenfurt GmbH und der Energieversorgung Kleinwalsertal GesmbH abgedeckten Gebiete, sofern dies aus geographischen, wirtschaftlichen oder netztechnischen Gegebenheiten erforderlich ist.
In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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