Anl. 5 ElWG Pauschaliertes Netzanschlussentgelt

ElWG - Elektrizitätswirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger gelten folgende Pauschalen als Netzanschlussentgelt gemäß § 130:Für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger gelten folgende Pauschalen als Netzanschlussentgelt gemäß Paragraph 130 :

Netzwirksame Leistung

Entgelt

0 bis 20 kW

13 Euro pro kW

21 bis 250 kW

19,50 Euro pro kW

251 bis 1.000 kW

45,50 Euro pro kW

1.001 bis 20.000 kW

65 Euro pro kW

mehr als 20.000 kW

91 Euro pro kW

Sollten die tatsächlichen Kosten für den Anschluss der Stromerzeugungsanlage mehr als 227,50 Euro pro kW betragen, können die diesen Betrag überschreitenden Kosten dem Netzbenutzer gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall dem Netzbenutzer mit der Rechnung eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin auch zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist.
In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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