Anl. 6 ElWG

ElWG - Elektrizitätswirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Folgende standardisierte Lastprofile, die gemäß Kapitel 6 der sonstigen Marktregeln Zählpunkten im österreichischen Netzgebiet zuzuordnen sind, sind relevant für den gestützten Preis für begünstigte Haushalte:

  1. 1.Ziffer einsH0: Haushalt;
  2. 2.Ziffer 2HA: Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt;
  3. 3.Ziffer 3HF: Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt;
  4. 4.Ziffer 4L0: Landwirtschaftsbetriebe;
  5. 5.Ziffer 5L1: Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht;
  6. 6.Ziffer 6L2: Übrige Landwirtschaftsbetriebe.
In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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