Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Werte für die Berechnung des KWK-Stroms sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen. Für Mikro-KWK-Anlagen kann die Berechnung auf zertifizierten Werten beruhen.
a)Litera aDie Stromerzeugung aus KWK ist in folgenden Fällen mit der jährlichen Gesamtstromerzeugung des Blocks, gemessen an den Klemmen der Hauptgeneratoren, gleichzusetzen:
i)Litera ibei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage II lit. b und d bis h mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75% undbei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera b und d bis h mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75% und
ii)Sub-Litera, i, ibei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage II lit. a und c mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80%.bei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera a und c mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80%.
b)Litera bBei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a sublit. i genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage II lit. b und d bis h oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a sublit. ii genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage II lit. a und c wird die KWK nach folgender Formel berechnet:Bei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Litera a, sublit. i genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera b und d bis h oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Litera a, Sub-Litera, i, i, genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera a und c wird die KWK nach folgender Formel berechnet:
In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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