Anl. 3 ElWG

ElWG - Elektrizitätswirtschaftsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Die Werte für die Berechnung des KWK-Stroms sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen. Für Mikro-KWK-Anlagen kann die Berechnung auf zertifizierten Werten beruhen.

  1. a)Litera aDie Stromerzeugung aus KWK ist in folgenden Fällen mit der jährlichen Gesamtstromerzeugung des Blocks, gemessen an den Klemmen der Hauptgeneratoren, gleichzusetzen:
    1. i)Litera ibei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage II lit. b und d bis h mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75% undbei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera b und d bis h mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75% und
    2. ii)Sub-Litera, i, ibei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage II lit. a und c mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80%.bei KWK-Blöcken des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera a und c mit einem von der Regulierungsbehörde festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80%.
  2. b)Litera bBei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a sublit. i genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage II lit. b und d bis h oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a sublit. ii genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage II lit. a und c wird die KWK nach folgender Formel berechnet:Bei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Litera a, sublit. i genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera b und d bis h oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Litera a, Sub-Litera, i, i, genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs gemäß Anlage römisch zwei Litera a und c wird die KWK nach folgender Formel berechnet:

In Kraft seit 24.12.2025 bis 31.12.9999
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