Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Normierung und Normalisierung des Endenergieverbrauchs
(1)Absatz eins,Die Normierung des Endenergieverbrauchs hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen.
(2)Absatz 2,Die Normalisierung des Energieverbrauchs hat in Form von Anpassungsfaktoren zu erfolgen, die den Einfluss systemfremder Faktoren so weit als möglich ausschließen. Systemfremde Faktoren sind insbesondere:
1.Ziffer einsunbeeinflussbare Verbrauchstreiber,
2.Ziffer 2maßnahmenfremde Einflüsse,
3.Ziffer 3technische Wechselwirkungen und
4.Ziffer 4das Nutzungsverhalten.
In Kraft seit 31.01.2024 bis 31.12.9999
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