§ 27 BilDokV 2021 Schlussbestimmungen

BilDokV 2021 - Bildungsdokumentationsverordnung 2021

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verweisungen

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze und Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 09.09.2023 bis 31.12.9999
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