Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000 (Bgld. KAG 2000) Fundstelle

Bgld. KAG 2000 - Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

LGBl. Nr. 45/2001 (XVIII. Gp. RV 108 AB 125)

LGBl. Nr. 82/2005 (XVIII. Gp. RV 1096 AB 1121)

LGBl. Nr. 76/2009 (XIX. Gp. IA 1206 AB 1250)

LGBl. Nr. 70/2010 (XX. Gp. RV 8 AB 28)

LGBl. Nr. 84/2011 (XX. Gp. RV 296 AB 320)

LGBl. Nr. 75/2012 (XX. Gp. RV 352 AB 585)

LGBl. Nr. 37/2013 (XX. Gp. RV 712 AB 733)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 49/2014 (XX. Gp. RV 1011 AB 1034) [CELEX Nr. 32002L0098, 32010L0053]

LGBl. Nr. 51/2014 (XX. Gp. RV 1050 AB 1065) [CELEX Nr. 32011L0024]

LGBl. Nr. 27/2016 (XXI. Gp. RV 318 AB 330)

LGBl. Nr. 64/2017 (XXI. Gp. RV 1071 AB 1094)

LGBl. Nr. 25/2018 (XXI. Gp. RV 1275 AB 1295)

LGBl. Nr. 25/2020 (XXII. Gp. IA 34 AB 43 AB 44)

LGBl. Nr. 83/2020 (XXII. Gp. IA 412 AB 427)

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Begriffsbestimmungen

§ 1

Krankenanstalten

§ 2

Ausnahmen

§ 3

Allgemeine Krankenanstalten

§ 3a

Staatsgrenzen überschreitende dislozierte Führung von Abteilungen oder sonstigen Organisationsformen/-einheiten

§ 3b

Fachrichtungsbezogene Organisationsformen

§ 3c

Referenzzentren

§ 3d

Entnahmeeinheiten

§ 3e

Transplantationszentren

§ 4

Verweisungen auf Bundes- oder Landesgesetze

2. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb
von Krankenanstalten und selbstständigen Ambulatorien

§ 5

Errichtungs- und Betriebsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten

§ 6

(entfällt)

§ 7

Zulassungsverfahren für selbstständige Ambulatorien

§ 7a

Betriebsbewilligung für selbstständige Ambulatorien

§ 7b

Primärversorgungseinheiten in Form von selbstständigen Ambulatorien

§ 8

Prüfung der Voraussetzungen für den Betrieb

§ 9

Zurücknahme der Errichtungs- und Betriebsbewilligung

§ 10

Sperre einer Krankenanstalt oder eines selbstständigen Ambulatoriums

§ 11

Verlegung einer Krankenanstalt oder eines selbstständigen Ambulatoriums

§ 12

Veränderungen einer Krankenanstalt oder eines selbstständigen Ambulatoriums

§ 13

Verpachtung und Übertragung einer Krankenanstalt oder eines selbstständigen Ambulatoriums

§ 14

Landeskrankenanstaltenplan

§ 15

Anstaltsordnung

§ 16

Führung von Krankengeschichten und sonstigen Vormerkungen

§ 17

Auskunftspflicht

§ 18

Wirtschaftsaufsicht

§ 19

Kollegiale Führung

§ 20

Führung von Abteilungen und sonstigen Organisationseinheiten

§ 21

Ärztlicher Dienst

§ 21a

Ausbildungsstätten

§ 22

Blutabnahme

§ 22a

Mitwirkung von Spitalsärzten

§ 23

Qualitätssicherung

§ 23a

Haftpflichtversicherung

§ 24

Ethikkommission

§ 24a

Arzneimittelkommission

§ 24b

Kinder- und Opferschutzgruppen

§ 24c

Blutdepot

§ 24d

Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch

§ 25

Ärztlicher Leiter

§ 25a

Ärztlicher Dienst in Zahnambulatorien

§ 26

Krankenhaushygieniker

§ 27

Leiter des Pflegedienstes

§ 28

Leiter der wirtschaftlichen, administrativen und technischen Angelegenheiten

§ 29

Technischer Sicherheitsbeauftragter

§ 30

Verschwiegenheitspflicht

§ 31

Supervision und betriebliche Gesundheitsförderung

§ 32

Fortbildung

§ 33

Erste Hilfe und Behandlung von Patienten

§ 34

Psychologische und psychotherapeutische Betreuung

§ 35

Patientenrechte, transparentes Wartelistenregime

§ 36

Patientenvertretungen

3. Hauptstück
Öffentliche Krankenanstalten

1. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten

§ 37

Allgemeines

§ 38

Voraussetzungen für die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts

§ 39

Öffentlichkeitsrecht bei Veränderungen in der Krankenanstalt

§ 40

Verzicht auf das Öffentlichkeitsrecht

§ 41

Entziehung des Öffentlichkeitsrechts

§ 42

Gemeinnützigkeit der Krankenanstalt

§ 43

Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltspflege

§ 44

Notkrankenanstalten

§ 45

Angliederungsverträge

§ 46

Betriebspflicht, Betriebsunterbrechung und Auflassung

§ 47

Arzneimittelvorrat

§ 48

Öffentliche Stellenausschreibung

§ 49

Allgemeine Gebührenklasse und Sonderklasse

§ 50

Aufnahme von Patienten

§ 51

Aufnahme von nicht anstaltsbedürftigen Personen

§ 52

Entlassung von Patienten

§ 53

Leichenöffnungen (Obduktionen)

§ 54

Ambulante Untersuchungen und Behandlungen

§ 55

Entgelt für Leistungen der Krankenanstalten

§ 56

LKF-Gebühren; Pflege- und Sondergebühren

§ 57

Kostenbeitrag

§ 58

Festsetzung der LKF-Gebühren, Pflege- und Sondergebühren

§ 59

Honorare

§ 60

LKF-Gebühren; Pflege- und Sondergebühren für ausländische Staatsangehörige

§ 61

Zahlungspflichtige Personen

§ 62

Vorschreibung und Einbringung der LKF-Gebühren, Pflege(Sonder)gebühren und Kostenbeiträge

§ 63

Beziehungen der Sozialversicherungsträger zu den Fondskrankenanstalten

§ 64

Burgenländischer Gesundheitsfonds

§ 64a

Tätigkeit des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als Verbindungsstelle und als Betreiber der Zugangsstelle

§ 65

Beitragsbezirk und Krankenanstaltensprengel

§ 66

Deckung des Betriebsabganges der Fondskrankenanstalten

§ 67

Schiedskommission

§ 68

Aufgaben der Schiedskommission

§ 69

Verfahren vor der Schiedskommission

2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in
öffentlichen Krankenanstalten und für öffentliche
Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie

§ 70

Allgemeines

§ 71

Offene und geschlossene Führung der Abteilung und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie

§ 72

Anstaltsordnung und Führung von Aufzeichnungen

§ 73

Aufnahme und Entlassung von Patienten

4. Hauptstück
Besondere Bestimmungen für private Krankenanstalten

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74

Begriffsbestimmungen

§ 75

Errichtung und Betrieb von privaten Krankenanstalten

§ 76

Leichenöffnungen (Obduktionen)

§ 77

Fortbetriebsrecht

§ 78

Beziehungen der Sozialversicherungsträger zu den Rechtsträgern privater Krankenanstalten

2. Abschnitt
Psychiatrie in privaten Krankenanstalten

§ 79

Besondere Bestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in privaten Krankenanstalten und für private Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie

5. Hauptstück
Militärische Krankenanstalten

§ 80

Militärische Krankenanstalten und besondere Vorschriften für die Inanspruchnahme von Krankenanstalten nach dem Heeresentschädigungsgesetz

6. Hauptstück
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 81

Mitwirkung bei der sanitären Aufsicht des Bundes

§ 82

Befreiung von Verwaltungsabgaben

§ 83

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 84

Strafbestimmungen

§ 85

Geschlechtsspezifische Ausdrücke

§ 85a

Umsetzungshinweise

§ 86

Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 17.12.2020 bis 31.12.9999
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