Die Pflichten gemäß § 7 Absatz 1 oder § 8 Absatz 1 und die Pflicht zur Erstellung der technischen Unterlagen gemäß § 7 Absatz 2 oder § 8 Absatz 2 sind nicht Teil des Auftrags eines Bevollmächtigten.Die Pflichten gemäß Paragraph 7, Absatz 1 oder Paragraph 8, Absatz 1 und die Pflicht zur Erstellung der technischen Unterlagen gemäß Paragraph 7, Absatz 2 oder Paragraph 8, Absatz 2 sind nicht Teil des Auftrags eines Bevollmächtigten.
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