§ 13 4. DeRiMV Prospekterfordernisse

4. DeRiMV - 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Der Prospekt eines strukturierten OGAW, welcher die in § 12 angeführte Berechnungsmethode für das Gesamtrisiko anwendet, muss die Investmentstrategie, das Risiko und die Auszahlungsvarianten klar darstellen, eine dem durchschnittlichen Anleger gebräuchliche Sprache verwenden und einen deutlichen Warnhinweis enthalten, dass Anleger, die sich ihren Anteil vor Laufzeitende ausbezahlen lassen, nicht von dem dargestellten Auszahlungsprofil profitieren und erhebliche Verluste erleiden können. Der Prospekt eines strukturierten OGAW, welcher die in Paragraph 12, angeführte Berechnungsmethode für das Gesamtrisiko anwendet, muss die Investmentstrategie, das Risiko und die Auszahlungsvarianten klar darstellen, eine dem durchschnittlichen Anleger gebräuchliche Sprache verwenden und einen deutlichen Warnhinweis enthalten, dass Anleger, die sich ihren Anteil vor Laufzeitende ausbezahlen lassen, nicht von dem dargestellten Auszahlungsprofil profitieren und erhebliche Verluste erleiden können.

In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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