§ 5 4. DeRiMV Ausnahme bei bestimmten Swaps

4. DeRiMV - 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Ein Derivat ist bei der Berechnung des Commitment nicht zu berücksichtigen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. 1.Ziffer einsDie Wertentwicklung der vom OGAW in seinem Portfolio gehaltenen Vermögensgegenstände wird gegen die Wertentwicklung anderer Vermögensgegenstände ausgetauscht (Swap).
  2. 2.Ziffer 2Das Marktrisiko der getauschten Vermögensgegenstände ist vollständig kompensiert, sodass die Wertentwicklung des OGAW nicht von der Wertentwicklung dieser getauschten Werte abhängig ist.
  3. 3.Ziffer 3Das Derivat beinhaltet im Vergleich zu einer Direktanlage weder zusätzliche optionale Eigenschaften noch Leverage-Klauseln oder weitere Risiken.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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