Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX AG XXXX (vormals: XXXX , im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 04.12.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die römisch 40 AG römisch 40 (vormals: römisch 40 , im Folgenden "h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX AG XXXX (vormals: XXXX , im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 04.12.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die römisch 40 AG römisch 40 (vormals: römisch 40 , im Folgenden "h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX AG XXXX (vormals: XXXX , im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 04.12.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die römisch 40 AG römisch 40 (vormals: römisch 40 , im Folgenden "h... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde in Bezug auf den Beschwerdeführer wie folgt: "Sie haben im Zeitraum von 02.08.2017 bis zumindest 31.12.2017 Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einer mittelgroßen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorgenommen, ohne über eine aufrechte Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an der ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 01.10.2018 Norm: BörseG 1989 §48a Abs1 Z1 B-VG Art.133 Abs4 FMABG §22 Abs2a VStG 1950 §1 Abs2 VStG 1950 §16 VStG 1950 §19 Abs1 VStG 1950 §19 Abs2 VStG 1950 §21 VStG 1950 §45 Abs1 VStG 1950 §45 Abs1 Z6 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §5 Abs2 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9 Abs7 VwGVG §24 VwGVG §50 Abs1 VwGVG §52 Abs1 VwGVG §52 Abs2 WAG 2007 §1 Z29 WAG 2007 §15 Abs1 WAG 2007 §18 WAG 2007 §23 WAG 2007 §24 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 01.08.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 KOG §2 Abs1 Z7 KOG §2 Abs1 Z9 KOG §36 MedienG §1 Abs1 ORF-G §1 Abs1 ORF-G §14 Abs6 Z1 ORF-G §14 Abs6 Z2 ORF-G §17 Abs5 ORF-G §2 ORF-G §23 ORF-G §3 Abs1 ORF-G §35 ORF-G §36 ORF-G §37 ORF-G §38 Abs1 ORF-G §8a VStG 1950 §19 Abs1 VStG 1950 §19 Abs2 VStG 1950 §21 VStG 1950 §45 Abs1 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §5 Abs2 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 01.08.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 KOG §2 Abs1 Z7 KOG §2 Abs1 Z9 KOG §36 MedienG §1 Abs1 ORF-G §1 Abs1 ORF-G §14 Abs6 Z1 ORF-G §14 Abs6 Z2 ORF-G §17 Abs5 ORF-G §2 ORF-G §23 ORF-G §3 Abs1 ORF-G §35 ORF-G §36 ORF-G §37 ORF-G §38 Abs1 ORF-G §8a VStG 1950 §19 Abs1 VStG 1950 §19 Abs2 VStG 1950 §21 VStG 1950 §45 Abs1 VStG 1950 §45 Abs1 Z4 VStG 1950 §5 Abs1 VStG 1950 §5 Abs2 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VStG 1950 §9 Abs2 VStG 1950 §9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.04.2018 forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland den nunmehrigen Beschwerdeführer XXXX (in der Folge "BF") zur Rechtfertigung auf. Dem BF wurde zur Last gelegt, er habe es als Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH zu verantworten, dass am 05.04.2018, 11:03 Uhr, eine elektronische Post zur Direktwerbung an office@ XXXX .com gesendet worden sei, ohne dass eine vorh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.09.2017, GZ FMA- UL XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 18.09.2017, GZ F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde in Bezug auf den Beschwerdeführer wie folgt: "Sie betreiben am Standort XXXX eine XXXX und haben am 25.12.2016, 19:35:00 MEZ Uhr von Ihrem Einzelunternehmen aus eine E-Mail (Absenderadresse XXXX ), somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die Veranstaltung Infoabend XXXX ins neue Jahr am 28.1.2017 in den Räumlichkeiten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Frau XXXX , geb. am XXXX , hat als Inhaberin der Firma ‚ XXXX ' am Standort ‚ XXXX ' zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 10.10.2016, um 13.10 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! "Sehr geehrter Herr römisch 40 ! Tabelle kann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") erstellte am 18.03.2016 einen Bericht zur Untersuchung auf Verletzung des KMG mit Untersuchungsgegenstand: Landeshypothekenbanken/Hypo Wohnbaubank (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint). 2. Am 17.08.2016 holte die FMA einen Firmenbuchauszug ein (ON 02) betreffend die mithaftende Partei, XXXX (im Folgenden auch:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") erstellte am 18.03.2016 einen Bericht zur Untersuchung auf Verletzung des KMG mit Untersuchungsgegenstand: Landeshypothekenbanken/Hypo Wohnbaubank (ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint). 2. Am 17.08.2016 holte die FMA einen Firmenbuchauszug ein (ON 02) betreffend die mithaftende Partei, XXXX (im Folgenden auch:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen - mit derselben Geschäftszahl bezeichneten - Straferkenntnissen entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX und die Zweitbeschwerdeführerin XXXX es zu verantworten haben, dass Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden. Dadurch hätten Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die unter der Kontrolle des Rechnungshofes stehen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG), sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; belangte Behörde). Diese Meldungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ, dafür einzustehen, "dass von Ihrem Unternehmen aus am 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, römisch 40 (im Folgenden: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.08.2016 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ein Verwaltungsstrafverfahren ein und forderte ihn auf, sich als Präsident der XXXX hinsichtlich des Vorwurfes, dass die XXXX im Rahmen ihrer Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behörde auf der dafür vorgesehenen Webschnittstelle durch die Eingabe der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX ) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass die erstbeschwerdeführende Partei XXXX es zu verantworten habe, dass die Zweitbeschwerdeführerin elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung an die Empfängerin ohne deren vorherige Einwilligung gesandt habe. Dadurch habe die erstbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass die erstbeschwerdeführende Partei XXXX es zu verantworten habe, dass die Zweitbeschwerdeführerin elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung an die Empfängerin ohne deren vorherige Einwilligung gesandt habe. Dadurch habe die erstbesch... mehr lesen...