Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) habe gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF als unbeschränkt haftender Gesellschafter zur Vertretung der Firma XXXX (im Folgenden: Dritt- und Viertbeschwerdeführerin) nach außen berufene Person zu verantworten, "dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, idF BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass der Beschwerdeführer als zur Vertretung der "XXXX" nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängers an diesen gesendet zu haben. Dadurch habe der Beschwerdeführer gegen § 10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 11.01.2016, zugestellt am 15.01.2016, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten. Dieser war im Tatzeitraum Geschäftsführer der XXXX, diese wiederum Komplementärin der XXXX (im Folgenden: haftende Gesellschaft). Das Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: römisch e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag nach einigen vorherigen Anrufen am 02.03.2016, um 10.52 Uhr mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer) habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag nach einigen vorherigen Anrufen am 02.03.2016, um 10.52 Uhr mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde - betreffend den Erstbeschwerdeführer -ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013,verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des XXXX für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde - betreffend den Erstbeschwerdeführer -ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013,verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des XXXX für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7.3.2016, BMVIT-636.540/0049-III/FBG/2016, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten als nunmehr belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer "als gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F zur Vertretung der Firma XXXX. am Standort XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten hat, dass diese entgegen § 107 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7.3.2016, BMVIT-636.540/0049-III/FBG/2016, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten als nunmehr belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer "als gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F zur Vertretung der Firma XXXX. am Standort XXXX, nach außen berufene Person (Firmenbuchnummer XXXX) zu verantworten hat, dass diese entgegen § 107 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, der Beschwerdeführer habe es als Vorsitzender des Kuratoriums der XXXX zu verantworten, dass die genannte Stiftung eine Bekanntgabe gemäß § 2 und § 4 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) innerhalb des Zeitraumes von XXXX und trotz einer gesetzten Nachfri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber des Einzelunternehmens XXXX dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) idF BGBl. I 44/2014 am 18.06.2015 um 15.09 Uhr in seinem Namen und in seinem Auftrag mit der E-Mailadresse XXXX eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.11.2015, BMVIT-631.540/0555-III/FBW/2015, entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie sind und waren zu den ua Zeitpunkten Geschäftsführer der XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 VStG 1991 idgF verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlicher und haben somit dafür einzustehen, dass ihre Mitarbeiterin XXXX von Ihrem Unternehmen au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Herr XXXX, geb. am XXXX, hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der XXXX am Standort "XXXX" (Firmenbuchnummer: XXXX) zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei (XXXX) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (XXXX) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in zwei Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängers an diesen gesendet z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass die erstbeschwerdeführende Partei (XXXX) als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (XXXX) nach außen berufene Person es zu verantworten habe, in zwei Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängers an diesen gesendet z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis, zugestellt am XXXX , entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass der Zweitbeschwerdeführer ( XXXX ) es zu verantworten habe, in zwölf Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers an diesen gesendet zu haben, obwohl sich dieser nachweislich vor dem XXXX für die Zusendunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis, zugestellt am XXXX , entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung, dass der Zweitbeschwerdeführer ( XXXX ) es zu verantworten habe, in zwölf Fällen elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers an diesen gesendet zu haben, obwohl sich dieser nachweislich vor dem XXXX für die Zusendunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 21.10.2015 richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 23.09.2015, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der XXXX AG, FN XXXX des Landesgerichts XXXX, mit Sitz in XXXX, tätig. Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der römisch 40 AG, FN römisch 40 des Landesgerichts römisch 40 , mit Sitz in römisch 40 , tätig. Sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 21.10.2015 richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 23.09.2015, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der XXXX AG, FN XXXX des Landesgerichts XXXX, mit Sitz in XXXX, tätig. Sie sind seit 26.05.2012 als Vorstand der römisch 40 AG, FN römisch 40 des Landesgerichts römisch 40 , mit Sitz in römisch 40 , tätig. Sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "26.11.2015, um 17.47 Uhr in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag mit der E-Mailadresse ‚ XXXX ' eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: Angebote bezüglich individuell bedruckten Delux-P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass am "26.11.2015, um 18.47 Uhr in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag mit der E-Mailadresse ‚ XXXX ' eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: Angebote bezüglich individuell bedruckten Delux-P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie waren zu den ua Zeiten Geschäftsführer der XXXX, somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 VStG 1991 verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass von Ihrem Unternehmen aus (Absenderadresse XXXX) "Sie waren zu den ua Zeiten Geschäftsführer der römisch 40 , somit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Meldestelle der Oesterreichischen Kontrollbank (im Folgenden auch: "OeKB") am 01.12.2014 hat eine Auswertung betreffend die zu meldenden Ausnahmetatbestände gemäß § 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 KMG an die FMA gesandt. Diese Auswertung bezog sich auf alle Meldungen zum Emissionskalender, welche im November 2014 bei der OeKB angezeigt worden seien. Außerdem beinhalteten die Daten die Informationen zur Aufstockung/K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der zweitbeschwerdeführenden Partei, des Vereins XXXX (im Folgenden: XXXX ), dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) idF BGBl. I 44/2014 eine elektronische Post ohne vorherige E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der zweitbeschwerdeführenden Partei, des Vereins XXXX (im Folgenden: XXXX ), dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) idF BGBl. I 44/2014 eine elektronische Post ohne vorherige E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 31.05.2016, Zl. FMA-UL0001.100/0053-LAW/2015, erließ die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA; im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber dem Beschwerdeführer folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! "Sehr geehrter Herr römisch 40 ! Sie haben, über die Online-Maske der Hellobank BNP Paribas AG (vormals direktanlage.at), Elisabethstrasse 22, 5020 Salzburg, an d... mehr lesen...