Entscheidungen zu § 4 Abs. 7a KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

67 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 67

RS UVS Kärnten 2002/01/29 KUVS-1491/2/2001

Rechtssatz: Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer Transport-GmbH ist auch dann für die Überladung eines Sattelzugfahrzeuges verantwortlich, wenn er innerbetrieblich kein ausreichendes Kontrollsystem zur Verhinderung der Überladung hat. Da eine unmittelbare Überwachung der Einhaltung der Beladevorschriften durch den Lenker durch den Zulassungsbesitzer nicht möglich ist, kommt der Verpflichtung des Zulassungsbesitzers ein konkret dem Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten u... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.01.2002

RS UVS Kärnten 2001/12/13 KUVS-1424/4/2001

Rechtssatz: Ist beim Beladen eine genaue Gewichtskontrolle nicht möglich, ist im Zweifel nur eine solche Menge Holz zu laden, dass unter Bedachtnahme des Höchstgewichtes pro Festmeter das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird (VwGH 23.9.1987, 86/03/0977). Behauptet der Beschuldigte nicht einmal ansatzweise, eine Überprüfung der Beladung vor Antritt der Fahrt vorgenommen zu haben und wird im Zuge einer Beanstandung mittels geeichter Waage festgestellt, dass das höchstzuläss... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.12.2001

RS UVS Kärnten 2001/11/08 KUVS-568/4/2001

Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 1 KFG hat der Kraftfahrer, der mit dem Transport von Gütern beauftragt ist, genau darauf zu achten, dass beim Beladen das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Steht bei der Beladung keine Waage zur Verfügung, dürfen jedenfalls nur so viele Güter geladen werden, dass das höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Dem im Berufungsverfahren behaupteten Umstand, die geladene Menge habe nicht den Angabe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.11.2001

RS UVS Vorarlberg 2001/10/04 1-0595/01

Rechtssatz: Bei "EU-Fahrzeugen" beträgt das höchstzulässige Gesamtgewicht eines Sattelkraftfahrzeuges 40 Tonnen. Die Ermittlung des Gesamtgewichtes durch achsweises Verwiegen des Fahrzeuges auf einer nicht selbsttätigen Brückenwaage ist nicht zulässig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 04.10.2001

TE UVS Tirol 2001/09/24 2001/12/093-1

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt:   ?Sie haben am 03.04.2001 um 20.42 Uhr den Sattelzug mit dem Kennzeichen XXX / XXY in Gries am Brenner auf der A13 bei km 34,2 in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt obwohl durch die Beladung die Summe der höchstens zulässigen Gesamtgewichte eines Sattelzugzuges von 40.000 kg um 1.200 kg überschritten war. Sie haben sich somit nicht in zumutbarer Weise vor Fahrantritt davon überzeug, dass der Sattelzug den... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 24.09.2001

TE UVS Tirol 2001/07/18 2001/13/075-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben es als Zulassungsbesitzer des Lkw-Zuges, Kennzeichen S./S., unterlassen dafür zu sorgen, dass der LKW bzw. Anhänger den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das genannte Fahrzeug wurde am 09.03.2001 um 09.00 Uhr auf der A12 Inntalautobahn, Höhe Strkm 72,000, im Gemeindegebiet von Ampass, von Herrn R. gelenkt,   1. obwohl durch die Beladung das tatsächliche Gesamtg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 18.07.2001

RS UVS Kärnten 2001/07/06 KUVS-237/5/2001

Rechtssatz: Da der Zulassungsbesitzer dafür zu sorgen hat - der Beschuldigte ist Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin -, dass das Fahrzeug (der Kraftwagen mit Anhänger und seine Beladung) - unbeschadet allfälliger Ausnahmegenehmigungen oder -bewilligungen - den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen entspricht (§ 103 Abs 1 Z 1 KFG), ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn beim zugelassenen LKW eine Überladung von 4.020... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.07.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/05/08 Senat-GF-00-415

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft:   ?Sie haben am ******1999 um 15,40 Uhr den Kraftwagenzug und Anhängerwagen mit dem behördlichen Kennzeichen ** ** ** und ** ** ** der Firma G************* GesmH im Ortsgebiet von H******/M**** auf der Bernsteinstraße (B **) nächst Strkm 60,400 von W********** kommend in Richtung Fa ****** gelenkt und durch die Beladung des Fahrzeuges das höchst zulässige Gesamtgewicht (38000 kg um 13475 kg über... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 08.05.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/05/08 Senat-GF-00-415

Rechtssatz: Die Vermessung der Ladefläche von Lastkraftfahrzeugen und von Anhängern unter Zugrundelegung des spezifischen Ladegewichts eines Ladegutes (Auszug aus der ÖNORM B 4000, zweiter Teil) ist eine taugliche Methode, um das Gewicht der Ladung festzustellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 08.05.2001

TE UVS Tirol 2001/03/07 2000/14/117-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG der Firma B., Zulassungsbesitzerin des Sattelkraftfahrzeuges (höchstzulässiges Gesamtgewicht 38.000 kg), Kennzeichen B- (Zugmaschine) und Kennzeichen B- (Anhänger), nicht dafür gesorgt, dass das dem Herrn G. überlassene Sattelkraftfahrzeug bzw dessen Beladung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, da bei der Kontrolle am 02.11.1999 um 00.50 Uhr auf der... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 07.03.2001

TE UVS Tirol 2001/03/01 2000/14/040-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 16.11.1999 um 17.05 Uhr den LKW mit Anhänger mit den Kennzeichen SZ- und SZ- in Achenkirch auf der B 181 Achenseestraße auf Höhe der ehemaligen Grenzübertrittsstelle gelenkt und habe sich vor Fahrtantritt nicht in zumutbarer Weise davon überzeugt, dass LKW, Anhänger und Beladung den Vorschriften des KFG entsprechen, weil das tatsächliche Gesamtgewicht des LKWs samt Anhänger 43.610 kg betragen habe und s... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 01.03.2001

TE UVS Steiermark 2000/11/30 30.9-101/2000

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28.9.2000, GZ.: 15.1 156/1998, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 16.12.1997 um 15.20 Uhr in Leoben, auf der S 6, auf Höhe Strkm 79,500, in Fahrtrichtung Klagenfurt den Lastkraftwagen mit dem Kennzeichen mit welchem der Anhänger gezogen worden sei, in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, dass die Beladung des Kraftfahrzeuges und jene des damit gezogenen Anhängers den kraftfahrrechtlichen Vorschr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.11.2000

RS UVS Steiermark 2000/11/30 30.9-101/2000

Rechtssatz: Wird durch die Beladung die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von LKW und Anhänger von 41.500 kg um 5.740 kg überschritten, bewirkt dies neben einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG (in der Fassung der 18. KFG-Novelle) auch eine Übertretung des § 4 Abs 7a KFG (in der Fassung der 19. KFG-Novelle), da bei dieser Überladung auch die in § 4 Abs 7a KFG (generell) festgelegte Summe der Gesamtgewichte von LKW und Anhänger von 40.000 kg überschritten wird. Beide Übertretun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.11.2000

RS UVS Kärnten 1998/10/28 KUVS-K1-1504/5/97

Rechtssatz: Überläßt es der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin einem Lenker einen überladenen Sattelkraftfahrzeugzug - vorliegend Überschreitung des zugelassenen Gesamtgewichtes von 40.000 kg um 5.700 kg - so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn er nicht konkret darlegt, welche Maßnahmen von ihm getroffen wurden, um derartige Verstöße zu vermeiden, insbesondere wann, wie oft und auf welche Weise von ihm Kontrollen der Angewiesenen ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/21 KUVS-1326/6/98

Rechtssatz: Ist dem erstinstanzlichen Straferkenntnis nicht zu entnehmen, aus welcher Art von Holz die Ladung (waldtrocken bzw ganz frisch) bestanden hat, und war im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat eine Überladung des LKW-Zuges nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festzustellen, so ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf exkulpiert. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/07/01 KUVS-1452/3/97

Rechtssatz: Bei einer Überladung von 160 kg ist davon auszugehen, daß die Folgen der Übertretung unbedeutend sind, sodaß mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden kann. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.07.1998

RS UVS Kärnten 1998/06/29 KUVS-1500/3/97

Rechtssatz: Mit der 19. KFG-Novelle BGBl 103/1997 wurde der § 4 Abs 7a KFG dahingehend abgeändert, daß die Summe der Gesamtgewichte bei in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeug mit 40.000 kg neu festgelegt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.06.1998

RS UVS Kärnten 1998/06/25 KUVS-1499/4/97

Rechtssatz: Bei Überladung kommt ausschließlich der Ort der Beanstandung als Tatort in Betracht (VwGH 8.9.1995, Zl. 95/02/0238). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.06.1998

RS UVS Kärnten 1998/06/24 KUVS-931-932/4/97

Rechtssatz: Verläßt sich der Beschuldigte bezüglich der Einhaltung der Beladevorschriften auf seine Fahrer, welchen er die Anweisung gab, die Beladevorschriften einzuhalten und führt der Beschuldigte lediglich stichprobenartige Kontrollen durch und kann der Beschuldigte im Hinblick auf die Vielzahl der LKW-Züge nicht selbst vor Ort die Einhaltung der Beladevorschriften überprüfen, hat er ein entsprechendes innerbetriebliches Kontrollsystem glaubhaft zu machen, was bei Nichtvorliegen eines ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.06.1998

RS UVS Kärnten 1998/04/08 KUVS-629/4/97

Rechtssatz: Wird das erlaubte Höchstgewicht lediglich um 2.160 kg überschritten, so ist das Verschulden des Beschuldigten geringfügig und sind die Folgen der Übertretung unbedeutend, so kann mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.04.1998

RS UVS Kärnten 1997/11/14 KUVS-885/3/97

Rechtssatz: Der Beschuldigte kann sich mit dem Hinweis, er habe sich auf die Auskunft seines Vorgesetzten verlassen, vom Vorwurf der Überladung nicht exkulpieren, da er sich vor Antritt der Fahrt persönlich davon überzeugen muß, ob sich das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet und auch sonst den Vorschriften entspricht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/15 KUVS-1534/1/96

Rechtssatz: Mit der 18. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl Nr. 162/1995 wird nunmehr auf das tatsächliche Gesamtgewicht bei Fahzeugkombinationen abgestellt. Das Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen, die 38 t höchstzulässiges Gesamtgewicht überschreiten, ist somit zulässig, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht von 38 t unter Berücksichtigung der 5 % Toleranzgrenze des § 134 Abs 2a KFG eingehalten wird. Ist jedoch das Überschreiten des Gesamtgewichtes von 38 t nicht erweislich, ist eine Unter... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/06/26 KUVS-1436/5/96

Rechtssatz: Die Abwaage mit einer nichtgeeichten Waage macht keinen vollen Beweis darüber, daß und in welchem Ausmaß der LKW des Beschuldigten überladen war (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.06.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/16 KUVS-1207/3/96

Rechtssatz: In einer Vereinbarung zum EU-Beitritts-Vertrag wurde festgehalten, daß Fahrzeuge, die das 38 t-Limit um bis zu 5 % überschreiten, ohne Bestrafung auch in Österreich verwendet werden dürfen. Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, daß Fahrzeuge mit diesen Gewichten unbeanstandet Österreich durchqueren dürfen. Das bedeutet jedoch nicht, daß die gesetzlich normierten Gesamtgewichtsgrenzen dadurch generell erhöht worden wären. Überladungen bis zu 40 t werden toleriert, darüber ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.04.1997

TE UVS Burgenland 1997/03/24 03/01/97034

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Lenker ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen und sich nicht davon überzeugt, daß dieses den Vorschriften entspricht, obwohl ihm dies zumutbar gewesen sei. Er habe am 24 07 1996 um 13 Uhr auf der B 62 aus Richtung Ungarn kommend zum Zollamt Deutschkreutz fahrend das Sattelzugfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen          und den Anhänger mit dem behördlichen Kennzeichen          auf Straßen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 24.03.1997

RS UVS Burgenland 1997/03/24 03/01/97034

Rechtssatz: Während die Regelung des § 4 Abs 7a KFG 1967 vom tatsächlichen Gesamtgewicht ausgeht, ist bei einer Bestrafung gemäß § 101 Abs 1 lit a KFG 1967 von den höchsten zulässigen Gesamtgewichten, wie sie im Zulassungsschein verzeichnet sind, auszugehen. Schlagworte Gesamtgewicht, höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 24.03.1997

RS UVS Kärnten 1996/09/13 KUVS-989/3/96

Rechtssatz: Die im § 103 Abs 1 Z 1 KFG normierte Sorgfaltspflicht verlangt nicht, daß der Zulassungsbesitzer selbst jede Beladung überprüft, ob sie dem Gesetz oder den darauf gegründeten Verordnungen entspricht. Der Zulassungsbesitzer hat aber jene Vorkehrungen zu treffen, die mit Grund erwarten lassen, daß Überladungen hintangehalten werden. Hiefür reicht die bloße Anweisung an die Arbeitnehmer, die Beladungsvorschriften einzuhalten, nicht aus. Der Zulassungsbesitzer hat vielmehr die Einh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.09.1996

RS UVS Kärnten 1996/07/02 KUVS-805/4/96

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer eines überladenen LKW's es unterlassen im gesamten Verfahren auch nur die Behauptung aufzustellen, in seinem Unternehmen ein Kontrollsystem zur Einhaltung der Beladevorschriften zu haben, so hat er nicht glaubhaft dargetan, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschriften kein Verschulden tifft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.07.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/02 KUVS-408/3/96

Rechtssatz: Wird im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat festgestellt, daß der LKW-Zug überladen war, ist dies für das Verwaltungsstrafverfahren maßgebend, da es  auf das Ausmaß der Überladung für die Tatbestandsmäßigkeit einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG nicht ankommt. Dabei ist der Beschuldigte als verantwortlicher Zulassungsbesitzer verpflichtet die Einhaltung der Beladevorschriften sicherzustellen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Beschuldigte sich im wesentl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.05.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/04/03 VwSen-102931/2/Bi/Fb

Rechtssatz: § 134 Abs.2a KFG 1967 idF BGBl. Nr. 654/1994 ist mit dem Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft getreten, sohin am 1. Jänner 1995. Demnach ist bei in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen bei einer Überschreitung der im § 4 Abs.7a genannten Gewichte bis zu einer Höhe von 5 vH, gerundet auf volle 1.000 kg, gemäß § 21 VStG vorzugehen. Das heißt nicht, daß im gegenständlichen Fall die Bestimmungen über die höchstzulässigen Gesamt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.04.1996

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