RS UVS Kärnten 1997/06/26 KUVS-1436/5/96

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Rechtssatz

Die Abwaage mit einer nichtgeeichten Waage macht keinen vollen Beweis darüber, daß und in welchem Ausmaß der LKW des Beschuldigten überladen war (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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