RS UVS Niederösterreich 2001/05/08 Senat-GF-00-415

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Veröffentlicht am 08.05.2001
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Rechtssatz

Die Vermessung der Ladefläche von Lastkraftfahrzeugen und von Anhängern unter Zugrundelegung des spezifischen Ladegewichts eines Ladegutes (Auszug aus der ÖNORM B 4000, zweiter Teil) ist eine taugliche Methode, um das Gewicht der Ladung festzustellen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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