Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Gewichtsschwankungen, denen Holz unterliegt, ist ein mit solchen Transporten befasster Kraftfahrer verpflichtet, um den Beladungsvorschriften zu entsprechen und Überladungen zu vermeiden, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse zu ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhaltung der Verpflichtung des Lenkers, sich die für eine zuverlässige Feststellung einer allfälligen Überladung des Kraftfahrzeuges erforderlichen fachlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen oder sich der Mitwirkung einer fachkundigen Person zu bedienen und, falls keine Möglic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer 1.) zur Last gelegt, er habe am 1. März 2001 um 17 Uhr in St. Martin/Gröbming, B 320, Straßenkilometer 49,2, einen Lastkraftwagen der Marke Nissan Vanette mit einem näher bezeichneten Probekennzeichen, mit dem ein dem Kennzeichen nach bestimmter Tandemachsanhänger gezogen worden sei, gelenkt und sich - obwohl es ihm zumutbar gewesen sei - vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ih... mehr lesen...
1. Zur Ablehnung der Beschwerde betreffend Übertretungen des Art. 15 Abs. 3 lit. b und lit. c i.V.m. Art. 13 EG-VO 3821/85 sowie § 134 Abs. 1 KFG (Spruchpunkte a und b des erstinstanzlichen Straferkenntnisses): 1. Zur Ablehnung der Beschwerde betreffend Übertretungen des Artikel 15, Absatz 3, Litera b, und Litera c, i.V.m. Artikel 13, EG-VO 3821/85 sowie Paragraph 134, Absatz eins, KFG (Spruchpunkte a und b des erstinstanzlichen Straferkenntnisses): Gemäß § 33a VwGG kann de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn E ... am 17.01.2002, um 09.10 Uhr, in Wiener Neustadt, auf der A 2, auf Höhe km 45,5 Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des LKW mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn P ... am 20.03.2002, um 11.20 Uhr, in Wiener Neustadt, auf der A 2, ca. km 45,0 Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den Vorschriften des Kraft... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0231 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Da sohin dem Vorbringen des Besch die zur
Erweckung begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit des
Messergebnisses notwendige Substanz mangelte, bedurfte es auch
keiner weiteren Ermittlungen bezüglich der Dur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;AVG §52;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0231 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Da sohin dem Vorbringen des Besch die zur
Erweckung begründeter Bedenken gegen die Richtigkeit des
Messergebnisses notwendige Substanz mangelte, bedurfte es auch
keiner weiteren Ermittlungen bezüglich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. März 2001 um 14.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw gelenkt, ohne sich vor dessen Inbetriebnahme in zumutbarer Weise davon überzeugt zu haben, dass dessen Beladung den Vorschriften entspreche, sodass das höchste zulässige Gesamtgewicht von 32.000 kg überschritten worden sei (tatsächli... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs7;KFG 1967 §102 Abs12 litg;
Rechtssatz: § 101 Abs. 7 erster Satz KFG 1967 dient nicht nur dazu, etwa eine nach § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 strafbare Überschreitung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes, sondern auch dazu, das "Ausmaß" dieser Überschreitung festzustellen und allenfalls dadurch eine Grundlage für die Berechtigung der Orga... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. November 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lkw am 23. Februar 2002 in Betrieb genommen, obwohl 1. das höchstzulässige Gesamtgewicht von 17.990 kg um 1.060 kg, 2. die höchste zulässige Achslast von 7.100 kg an Achse 1 um 1.240 kg überschritten worden sei, wie bei einer Kontrolle des Lkw's am 23. Februar 2002 um 8.26 Uhr in K auf der A 12 Inntalau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Inbetriebnahme eines LKWs bringt nicht zwingend auch eine Überschreitung einer Achslast mit sich. Dies zeigt sich im vorliegenden Fall aus den im Wägungsprotokoll vermerkten, laut Typenschein höchsten zulässigen Achslasten des gegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit dem Berufungsbescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zwei Übertretungen nach § 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 begangen. Die Berufungsbehörde hat die Tatvorwürfe lediglich - im Wes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des Lkw's mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn St ... am 14.03.2001, um 10.55 Uhr, in Wiener Neustadt, N-Straße, Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0187 E 29. November 1995 RS 1
(Hier: Die Überladung betrug 11.070 kg bzw. 15.060 kg.) Stammrechtssatz Der gem § 46 AVG iVm § 24 VStG im Verwaltungsstrafverfahren gelten e Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel verbietet nicht die Heranziehung von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;VStG §24;
Rechtssatz: Der gem § 46 AVG iVm § 24 VStG im Verwaltungsstrafverfahren geltende Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel verbietet - bei einem beträchtlichen Ausmaß der festgestellten Überladung - nicht die Heranziehung von Messergebnissen, auch wenn der Wiegevorgang durch keinen "geprüften Wäger" durchge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §24;
Rechtssatz: Eine geschätzte Menge ist als Grundlage einer die Richtigkeit einer Abwaage zu erschüttern suchenden Gewichtsberechnung ungeeignet. Schlagworte Beweise
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13. März 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2000 um 10.51 Uhr ein nach den Kennzeichen bestimmtes Sattelzugfahrzeug mit Aufleger mit dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 40.000 kg in Gries am Brenner auf der A 13 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt, obwohl durch die Beladung "die Summe der Gesamtgewichte, sowie die Summe der Achsenlasten eines Sattelkraftfahrzeuges mit Au... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §2 Abs1 Z33 idF 1997/I/103;KFG 1967 §2 Abs1 Z35 idF 1997/I/103;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1997/I/103;VStG §44a Z2;VwGG §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde erster Instanz - und ihr folgend die belangte Behörde - nahmen eine Übertretung gegen die Vorschriften "des § 102 Abs. 1 K... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 22. August 2000 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe am 26. Februar 2000 um 15.30 Uhr auf der A 8 als das nach außen zur Vertretung berufene Organ (als handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K GesmbH., die Zulassungsbesitzer eines den Kennzeichen nach bestimmten Sattelkraftfahrzeuges und Anhängers sei, nicht dafür gesorgt, dass dieses den kraftfahrrechtlichen Vorschriften bezüglich der Beladung entspreche,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich in einem Verfahren iSd § 103 Abs 1 Z 1 KFG 1967 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG 1967 um eine Überladung in der Höhe von 27,8%, so ist der Unrechtsgehalt der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung - aufgrund der durch Überladung im gegenständlichen Ausmaß entstehenden Gefährd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.02.1998 um/von 22.53 bis Uhr als Lenker des Sattel-Kfz, Kennzeichen (D), in Ebbs, Grenzübergang Kiefersfelden, A 12 Inntalautobahn, in Richtung Österreich 1. das Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Summe der Gesamtmasse, bei Sattel-Kfz abzüglich der größeren der höchsten zul. Sattellasten beider Fahrzeuge, wenn diese gleich sind, eine dieser Sattellasten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1995/162;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1997/I/103;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Übertretungen des § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 18ten KFG-Novelle) und des § 4 Abs 7a KFG (idF der 19ten KFG-Novelle) werden zwei verschiedene Tatbilder verwirklicht, die einander nicht ausschließen, weil jedes für sich allein und beide gleichzeiti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1995/162;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG muss im
Spruch: des Straferkenntnisses das für dieses Übertretung maßgebende Tatbestandsmerkmal der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Sattelkraftfahrzeuges in der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat aufscheinen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Juni 1997 um 20,02 Uhr einen Lkw mit Anhänger, beide durch Kennzeichen näher bestimmt, auf einem näher bezeichneten Straßenstück gelenkt, wobei im Zuge einer Abwiegung festzustellen gewesen sei, daß die erlaubte Summe der Gesamtgewichte von 38 t um 13.080 kg durch die Beladung überschritten gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe hiedurch ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/29 95/03/0187 1 Stammrechtssatz Der gem § 46 AVG iVm § 24 VStG im Verwaltungsstrafverfahren gelten e Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel verbietet nicht die Heranziehung von mit ungeeichten Meßgeräten erzielten Meßergebnissen bei einem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- bestraft, weil er am 8. August 1997 um 05.07 Uhr an einem näher bestimmten Ort auf der Brennerautobahn A 13 "das Sattelkraftfahrzeug, Kennzeichen RODR 350, mit dem Aufleger Kennzeichen RO-DR 991, gelenkt (habe), obwohl durch Überladung das höchstzulässige Gesamtgewicht von 38.000 kg um 2.550 kg ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Für die Tatbestandsmäßigkeit der Übertretung nach § 102 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG kommt es nicht auf das Ausmaß der Überladung an (Hinweis E 17. 2. 1988, 87/03/0167); richtet sich die Beschwerde auch gegen die Bemessung der Strafe, ist das Ausmaß der Überladung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde von der belangten Behörde der Schuldspruch in Punkt 2 des erstinstanzlichen Straferkenntnisse bestätigt, wonach der Beschwerdeführer am 24. Februar 1994, um 15.55 Uhr, an einem näher bestimmten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zug gelenkt habe, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger sowie deren ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs. 1 lit. a iVm § 102 Abs. 1 KFG für schuldig befunden und mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.500,-- bestraft, weil er am 26. Juli 1993 um 21.00 Uhr in Arnoldstein, A2 - Südautobahn, Bau-km 378,000 Richtungsfahrbahn Villach - Staatsgrenze Österreich - Italien, Zufahrt zum Zollamtsgebäude I, in Fahrtrichtung Italien, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kenn... mehr lesen...