Rechtssatz: Die Anwendung von Radlastmessern zur Ermittlung des Gesamtgewichtes eines LKW ist in § 9 Abs 2 Z 5 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geregelt und erfordert nicht die Verwendung von Unterlagsböcken iSd § 9 Abs 2 Z 2 legcit. § 9 Abs 2 Z 2 legcit kommt nur dann zur Anwendung, wenn einzelne Räder des Fahrzeuges nicht auf Achslastmessern und Radlastmessern liegen. Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z5;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §39;MEG 1950 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/03/0028 1 Stammrechtssatz Die Anwendung von Radlastmessern zur Ermittlung des Gesamtgewichtes eines LKW ist in § 9 Abs 2 Z 5 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geregelt und erfordert nich... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z2;Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z3;Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z5;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §39;MEG 1950 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/03/0028 2 (hier: Plattenhöhe von ca 15 mm) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der in § 9 Abs 2 Z 3 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser vorgesehenen Verwendung von Auffahrtsrampen ist auch dann entsprochen, wenn die abgeschrägten Kanten des Radlastmessers selbst die Funktion der Auffahrtsrampe übernehmen (hier: flache Platten mit einer Höhe von ca 2 cm, deren Kanten in Auffahrtsrichtung abgeschrägt sind). Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 16. Februar 1993 um 16.13 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Zollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der von diesem zu ziehende Anhänger sowie deren Beladun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0274 2 Stammrechtssatz Weder die Unmöglichkeit, die Ladung abzuwiegen, noch die, deren Gewicht exakt zu schätzen, schließt das Verschulden des Lenkers bei einer Überladung aus, weil es zumutbar ist, sich die fachlichen Kenntnisse zu verschaff... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, daß er es in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. nach außen berufenes Organ verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten habe, daß bei für die Gesellschaft zugelassenen LKWs, zweimal Überschreitungen des höchstzulässigen Gesamtgewichtes festgestellt worden seien. Dadurch habe er zwei Übertretungen des KFG 1967 (jeweils § 103 Abs. 1 in Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §9 Abs1;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0505
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte, in Ansehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs 1 iVm ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ein den Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug gelenkt und dabei durch Überladung die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (abzüglich der größeren der höchstzulässigen Sattellasten) von 37.450 kg um 3.650 kg überschritten zu haben. Er habe es somit als Lenker des gegenständlichen Fahrzeuggespannes unte... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Gewichtsschwankungen, denen Holz unterliegt, ist ein mit solchen Transporten befasster Kraftfahrer verpflichtet, um den Beladungsvorschriften zu entsprechen und Überladungen zu vermeiden, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse zu ve... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;
Rechtssatz: Einem mit Holztransporten befaßten Kraftfahrer muß bewußt sein, daß die Angaben im Frachtbrief - selbst wenn sie dem Gewicht des Holzes im Zeitpunkt des Wiegens entsprochen haben sollten - über das tatsächliche Gewicht der Ladung im Zeitpunkt des Transportes keine verläßliche Aussage zu treffen vermögen. Er darf sich auf die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Februar 1993 um 16.13 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Februar 1993 um 16.13 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger so... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 Z1;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §134;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030092.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 Z1;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §134;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030092.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 12. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. März 1992 ein den Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug in Betrieb genommen und um 7.05 Uhr auf der B 78 in Mautherndorf, Höhe Autobahnabfahrt in Richtung Bad St. Leonhard, gelenkt, ohne sich, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre, davon zu überzeugen, daß das Kraftfahrzeug sowie dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0062
Rechtssatz: Angesichts einer Übertretung der Summe der zulässigen Gesamtgewichte iSd § 101 Abs 1 lita KFG um mehr als 10 Prozent kann von einem geringfügigen Verschulden n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0062 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0274 2 Stammrechtssatz Weder die Unmöglichkeit, die Ladung abzuwiegen, noch die, deren Gewicht exakt zu schätzen, schließt das Versch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1992 um 10.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger sowie deren Beladung den in Betracht ko... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Juni 1993 gegen 16.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von der Hinterriß kommend bis auf die Höhe der Grenzkontrollstelle in Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist bei einer Übertretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 102 Abs 1 KFG die vorgeworfene Tat nach Ort und Zeit ausreichend konkret festgelegt, bedarf es keiner Bezeichnung des polizeilichen Kennzeichens des Anhängers im
Spruch: des Straferkenntnisses. Schlagworte "... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFGNov 13te Art1 Z4;KFGNov 13te Art35;VStG §1 Abs2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/03/0105 1 Stammrechtssatz Während der Täter im Geltungsbereich der
Norm: des § 101 Abs 1 lit a idF vor der 13ten KFGNov im Falle der Überladung des Lkws und des Anhängers zwei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1990/458;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einem Gesamtgewicht von 42.000 kg wird die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftwagens mit Anhänger - dieses ist wiederum aus § 4 Abs. 7a KFG 1967 abzuleiten - überschritten und liegt somit ein tatbildmäßiges Verhalten iSd § 102 Abs.... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0040 1 Stammrechtssatz Eine Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist in der bloßen Behauptung, es lägen bestimmte entlastende Umstände vor, nicht gegeben. Im Rahmen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 24. März 1992 erfolgten Überladung sowohl des Lkws als auch des Anhängers eines Kraftwagenzuges zweier Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG schuldig erkannt. Es wurden Geldstrafen von S 1.560,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und S 2.210,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als im Sinne des § 9 VStG verantwortlich Beauftragte der K. GesmbH, etabliert in G., am 15. April 1991 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß das für diese GesmbH zum Verkehr zugelassene, den Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Lkw mit Anhänger) hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 idF 1990/458;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1990/458;KFGNov 13te;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0081 1 Stammrechtssatz Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruch... mehr lesen...