Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §40 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0240
Rechtssatz: Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist NICHT der Standort (§ 40 Abs 1 LFG) des Fahrzeuges. Gerade die (unterlassenen) Vorsorgehandlungen werden keineswegs regelmäßig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0240 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0102 E 14. Februar 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatanlastung, der Bfr habe es unterlassen, dafür zu sorgen, dass ein bestimmter Lkw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 101 Abs. 1 lit. a iVm § 103 Abs. 1 Z. 1 KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) bestraft, weil er als Zulassungsbesitzer eines den Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges (Lastkraftwagen mit Anhänger) am 13. Juni 1994 nicht dafür gesorgt habe, daß dieses von einem namentlich genannten Lenker am 13. Juni 1994 um 15.50 Uhr an einer näher ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer nicht aus (Hinweis E 13.11.1991, 91/03/0244 und 18.12.1991, 91/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer ist auch für die Hintanhaltung von eigenmächtigen Abweichungen von der vorgeschriebenen Fahrtroute Vorsorge zu treffen (hier: im Hinblick auf die großen Gewichtsschwankungen von Holz). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Gewichtsschwankungen, denen Holz unterliegt, ist ein mit solchen Transporten befasster Kraftfahrer verpflichtet, um den Beladungsvorschriften zu entsprechen und Überladungen zu vermeiden, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse zu ve... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, als handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. Ges.m.b.H. und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der genannten Gesellschaft, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten LKWs gewesen sei, am 24. April 1991 nicht dafür gesorgt zu haben, daß das genannte Fahrzeug hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug schuldig erkannt, als nach § 9 VStG zur Vertretung der H. Ges.m.b.H. nach außen berufene Geschäftsführerin am 20. Juli 1990 nicht dafür gesorgt zu haben, daß der für die angeführte Gesellschaft zugelassene, näher bezeichnete LKW, der an diesem Tag um 7,30 Uhr auf der B 76 bei Strkm. 17,8 mit Schotter beladen von E.W. in Richtung Graz gelenkt worden sei, hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Bestim... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung von Radlastmessern zur Ermittlung des Gesamtgewichtes eines LKW ist in § 9 Abs 2 Z 5 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geregelt und erfordert nicht die Verwendung von Unterlagsböcken iSd § 9 Abs 2 Z 2 legcit. § 9 Abs 2 Z 2 legcit kommt nur dann zur Anwendung, wenn einzelne Räder des Fahrzeuges nicht auf Achslastmessern und Radlastmessern liegen. Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z5;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §39;MEG 1950 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/03/0028 1 Stammrechtssatz Die Anwendung von Radlastmessern zur Ermittlung des Gesamtgewichtes eines LKW ist in § 9 Abs 2 Z 5 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser geregelt und erfordert nich... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z2;Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z3;Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2 Z5;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §39;MEG 1950 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/22 94/03/0028 2 (hier: Plattenhöhe von ca 15 mm) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der in § 9 Abs 2 Z 3 Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser vorgesehenen Verwendung von Auffahrtsrampen ist auch dann entsprochen, wenn die abgeschrägten Kanten des Radlastmessers selbst die Funktion der Auffahrtsrampe übernehmen (hier: flache Platten mit einer Höhe von ca 2 cm, deren Kanten in Auffahrtsrichtung abgeschrägt sind). Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 16. Februar 1993 um 16.13 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Zollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der von diesem zu ziehende Anhänger sowie deren Beladun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0274 2 Stammrechtssatz Weder die Unmöglichkeit, die Ladung abzuwiegen, noch die, deren Gewicht exakt zu schätzen, schließt das Verschulden des Lenkers bei einer Überladung aus, weil es zumutbar ist, sich die fachlichen Kenntnisse zu verschaff... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, daß er es in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. nach außen berufenes Organ verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten habe, daß bei für die Gesellschaft zugelassenen LKWs, zweimal Überschreitungen des höchstzulässigen Gesamtgewichtes festgestellt worden seien. Dadurch habe er zwei Übertretungen des KFG 1967 (jeweils § 103 Abs. 1 in Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §9 Abs1;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0505
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte, in Ansehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs 1 iVm ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ein den Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug gelenkt und dabei durch Überladung die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (abzüglich der größeren der höchstzulässigen Sattellasten) von 37.450 kg um 3.650 kg überschritten zu haben. Er habe es somit als Lenker des gegenständlichen Fahrzeuggespannes unte... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 4 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Gewichtsschwankungen, denen Holz unterliegt, ist ein mit solchen Transporten befasster Kraftfahrer verpflichtet, um den Beladungsvorschriften zu entsprechen und Überladungen zu vermeiden, sich die hierfür erforderlichen Kenntnisse zu ve... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;
Rechtssatz: Einem mit Holztransporten befaßten Kraftfahrer muß bewußt sein, daß die Angaben im Frachtbrief - selbst wenn sie dem Gewicht des Holzes im Zeitpunkt des Wiegens entsprochen haben sollten - über das tatsächliche Gewicht der Ladung im Zeitpunkt des Transportes keine verläßliche Aussage zu treffen vermögen. Er darf sich auf die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Februar 1993 um 16.13 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Februar 1993 um 16.13 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon überzeugt zu haben, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger so... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 Z1;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §134;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030092.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 Z1;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §134;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030092.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 12. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. März 1992 ein den Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug in Betrieb genommen und um 7.05 Uhr auf der B 78 in Mautherndorf, Höhe Autobahnabfahrt in Richtung Bad St. Leonhard, gelenkt, ohne sich, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre, davon zu überzeugen, daß das Kraftfahrzeug sowie dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0062
Rechtssatz: Angesichts einer Übertretung der Summe der zulässigen Gesamtgewichte iSd § 101 Abs 1 lita KFG um mehr als 10 Prozent kann von einem geringfügigen Verschulden n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0062 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0274 2 Stammrechtssatz Weder die Unmöglichkeit, die Ladung abzuwiegen, noch die, deren Gewicht exakt zu schätzen, schließt das Versch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1992 um 10.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von Deutschland kommend bis zum Grenzzollamt Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu ziehende Anhänger sowie deren Beladung den in Betracht ko... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Juni 1993 gegen 16.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von der Hinterriß kommend bis auf die Höhe der Grenzkontrollstelle in Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ist bei einer Übertretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 102 Abs 1 KFG die vorgeworfene Tat nach Ort und Zeit ausreichend konkret festgelegt, bedarf es keiner Bezeichnung des polizeilichen Kennzeichens des Anhängers im
Spruch: des Straferkenntnisses. Schlagworte "... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFGNov 13te Art1 Z4;KFGNov 13te Art35;VStG §1 Abs2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/03/0105 1 Stammrechtssatz Während der Täter im Geltungsbereich der
Norm: des § 101 Abs 1 lit a idF vor der 13ten KFGNov im Falle der Überladung des Lkws und des Anhängers zwei ... mehr lesen...