RS Vwgh 1993/2/24 93/02/0013

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;
KFGNov 13te;
VStG §1 Abs2;
VStG §22 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/02/0034 E 16. März 1993

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/25 91/03/0290 3

Stammrechtssatz

Die Überladung sowohl des Kraftfahrwagens als auch des Anhängers stellt seit der 13ten KFGNov ein Delikt dar, das auch nur einmal mit der Höchststrafe bedroht ist. Das neue Recht ist für den Täter daher günstiger.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020013.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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